Begleitschreiben zur Petition

Liebe Rätinnen, Parlamentarierinnen, Bundesrätinnen und Wählerinnen 

Es sind sehr viele Eltern an mich und die Vereine irfe.ch sowie vereinige.ch gelangt, mit der Bitte um Unterstützung. Es geht um "Entführungen" und "Verätzungen".  

Der Verein IRFE wurde mit Verdingkindern gegründet und hat anschliessend die Wikipedia-Seite zum Thema „Kindes- und Erwachsenenschutzrecht“ verfasst (https://de.wikipedia.org/wiki/Kindes-_und_Erwachsenenschutzrecht). Wenn Sie auf das Foto klicken, lesen Sie „Demonstration gegen die KESB am 13. März 2015 in der Stadthausanlage Zürich, IRFEoCH - Eigenes Werk“. 

Wir Betroffene und Opfer petitionieren, dass eine Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen NACH 1981 stattfindet, analog AFZFG, 211.223.13, weil die Verhaltensweisen der Behördenmitarbeiter in Vormundschaft sowie Kindes- und Erwachsenenschutz identisch geblieben sind. Dazu sind durch Wissenschaftler Akten zu studieren, Betroffene zu befragen und, NEU, auch Strafverfolgungsbehörden mit einzubeziehen. Die systematischen Erniedrigungen, Stigmatisierungen, Traumatisierungen, Missbräuche, Körperverletzungen, Knechtungen, Morde und Selbstmorde i.V.m. Urkundenfälschungen und unlauterem Wettbewerb gehen gegen die Interessen des Bundes und man muss den Genozid und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der eigenen Bevölkerung als solche anerkennen und entschädigen. 

Die Bundesverfassung, EMRK und UNO-Pakt I sollten nicht mehr nur leere Worthülsen im Hochglanzprospekt sein, lediglich programmatischen Charakter haben, sondern auch tatsächlich in jeder Gemeinde der Schweiz umgesetzt werden. Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls, welches es Einzelpersonen erlauben würde, beim UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Individualbeschwerden gegen die Schweiz einzureichen, muss – auch gegen die Stimmen potentieller Täter des Genozids und der Verbrechen gegen die Menschlickeit – stattfinden. 

Wir leben hier in einem hochentwickelten Land, wo auch die Foltertechniken höher entwickelt sind. Wir sehen also nicht chaotisch auftretende Kindesentführer und Gesichtsverätzungen in der Öffentlichkeit, sondern sehr subtile und organisierte Methoden. Die Kindeswohlgefährdung beginnt bereits mit der Ignoranz der wissenschaftlichen Grundlagen durch die Fachbehördenmitarbeiter und Richter im Lande. Es muss sich um absichtliche Ignoranz handeln, denn mittlerweile sollte auch dem schwächsten Landwirt bekannt sein, dass Kindsentfremdung Kindesmissbrauch ist. Die Geschäftetreiber (Menschenhandel) beginnen, mit dem anscheinend harmlosen Trauma bei der Trennung, ein äusserst umsatzstarkes Geschäft: Betäubungsmittel-Missbrauch (Drogenhandel) auf institutioneller Ebene. Anstatt das Kindeswohl zu schützen und die Vorgehensweisen der Fachleute in der Justiz an zu passen, wollen die Entscheidungsträger hilflose und von der Familienstruktur isolierte Geschöpfe manipulieren und für ihre perversen Zwecke formen. Bei den meisten geht es schief. Aber wer ein Stockholm-Syndrom entwickelt, wird von den sadistischen und verlogenen Tätern im Amt belohnt. 

Ich verweise auf die neusten Richtlinien der World Health Organisation (WHO) und the United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR), die gemeinsam “Mental Health, Human Rights and Legislation: Guidance and Practice” im Oktober 2023 verfasst haben. 

Chemische Substanzen, die das Gehirn schrumpfen lassen und weitere schwere Körperverletzungen verursachen, gehören nicht in den Bereich des Schutzes und des Wohls der Menschheit, sondern viel eher in den Bereich eines weiteren dunklen Kapitels der Geschichte der Schweiz. 

Bringen Sie Licht ins Dunkel. 

Ich danke im Voraus.

 

 

Gabriel Morales Abellán 

gabriel.morales@lagerraum13.com
global@vereinige.ch
info@irfe.ch 

+41 76 545 21 85

 

Beilage:

 

3 Blätter: „Petition Unabhängige Untersuchungskommission für Kindes- und Erwachsenenschutz“ bestehend aus Petitionstext und Begründung auf 2 Seiten und 153 Unterschriften auf 4 Seiten.