Projekt "öffentliche Prozessführung"

Ich möchte mit einem ausgewählten Team von Experten und Betroffenen einen neuen Standard betreffend Prozessführung erarbeiten.

Insbesondere im Bereich Zivilgesetz habe ich als diskriminierter Vater eines missbrauchten Kindes sämtliche Instanzen in der Schweiz durchlaufen und mehrere schwerwiegende Fehler festgestellt.

Die Vormundschaftsbehörde (KESB) nimmt schwere Eingriffe in das persönliche Leben von Menschen vor. Obschon seit 1981, sieben Jahre nach der Ratifikation der EMRK durch die Schweiz, angeblich jedem und jeder Person in der Schweiz Verfahrensrechte zustehen, welche die Behörden einhalten müssen, treten immer wieder unhaltbare Zustände im Bereich Kinder- und Erwachsenenschutz auf.

Die Behördenmitglieder sind nun - theoretisch - gezwungen etwa das Recht auf ein faires Verfahren, welches die EMRK in Artikel 6 festhält, zu beachten. Doch es gibt keine unabhängige Instanz in der Schweiz, welche die Menschenrechte im Bereich ZPO nachweislich einhält und kontrolliert. Unter dem Vorwand des Datenschutzes werden keine Akten veröffentlicht, damit die Bürger sich überzeugen können, dass Kinder nicht weiterhin von Behördenmitglieder missbraucht und geknechtet wurden.

  1. Die Aktenseiten werden bei der KESB nicht nummeriert
  2. Die erfassten Behauptungen werden trotz Art. 446 ZGB nicht bewiesen (Ausnahmen bestätigen die Regel)
  3. Die Anhörung (Art. 447 ZGB) sowie die Gutachten erfolgen hinter verschlossenen Türen, oftmals ohne Anwalt oder sonstige Zeugen und werden niemals mit heute handelsüblichen technischen Geräten aufgezeichnet, um den Gehalt der Aussagen einwandfrei fest zu halten oder nachweisen zu können
  4. Die Eingaben, Richtigstellungen und Stellungnahmen der Kindseltern und Betroffenen werden schlicht und einfach von der Behörde und den Gerichten ignoriert - man nimmt also keine Stellung zu den Behauptungen, die gegen eine Massnahme sprechen könnten (das rechtliche Gehör wird konsequent verweigert)
  5. Unverheiratete Väter werden noch immer grundsätzlich benachteiligt und müssen um das Sorgerecht kämpfen (ZGB 298a) - das Sorgerecht hat aber mit dem Obhutsrecht nichts zu tun und deshalb muss auch zusätzlich, teuer, möglicherweise mit Hilfe von Anwälten, um die Zeit mit dem leiblichen Kind gekämpft werden, wenn man vorher nicht gänzlich diskreditiert wurde
  6. Die KESB sieht sich selbst nicht als Schlichtungsbehörde oder staatliche Beratungsstelle sondern als Drehscheibe für Geschäfte mit privaten Betäubungsmittel-Herstellern, Heil- und Sozialpädagogen, Beistände, Anwälte, Psychiatern, Kliniken, Kinderheimen und Gerichten im Auftrag und im Sinne der Behördenmitglieder - alle profitieren von einem "Streit" zwischen den Eltern oder zwischenzeitlichen Problemen

Es existiert nachweislich eine einträchtige Industrie in diesem Bereich, die fortlaufend von den Behördenmitgliedern mit humanen Ressourcen beliefert werden, damit Geschäfte im Namen von Moral und Ordnung abgehandelt werden können, mit einschneidenden Massnahmen und relativ willkürlich gegen Personen vorgegangen werden kann, deren Lebensweise anscheinend nicht den gängigen Vorstellungen entspricht. Eine vorangegangene Straftat liegt in den wenigsten Fällen vor und Vergehen lassen sich entsprechend von der Justiz nie nachweisen oder belegen. Die sogenannten Fachexperten (KOKES) haben keinerlei brauchbare Statistiken liefern können.


Ich betrachte es als zwingend notwendig, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen, um weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Schweiz zu verhindern.

Deshalb werde ich in den nächsten Beiträgen in meinem Blog einige Fallbeispiele aufzeigen, welche die oben angesprochenen Probleme belegen und erläutern.

Ziele:

  • Digitalisierung der juristischen Prozesse
  • Aufhebung der Immunität der Staatsangestellten
  • Rechtstaatliche Verfolgung der Amtsmissbräuche auch rückwirkend
  • Entschädigung für Betroffene von fehlerhaften Massnahmen durch Behördenmitglieder mit ihrem privaten Vermögen
  • Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen in der Staatsverwaltung
  • Steuersenkungen und Vereinfachung für Bürger durch Finanztransaktionssteuern
  • Controlling, Qualitätssicherung und Mitspracherechte für Menschen standardisieren

Im Prinzip könnten sämtliche Aktivitäten der Vormundschaftsbehörde der Strafverfolgungsbehörde überlassen werden, zum Beispiel, im Falle einer nachweisbaren Körperverletzung oder Aussetzung (Art. 127 StGB). Es muss sichergestellt werden, dass der Stress und der Aufwand in der Gesellschaft abnimmt.

Die hierarchische Struktur darf nicht für die finanzielle Bereicherung der Verantwortungträger missbraucht werden, die evtl. geisteskrank sind und lediglich ihren Frust und perversen Gelüste (Sadismus, Pädophilie etc.) an hilflosen Menschen ausleben und weitergeben wollen.

Gerne stellen wir nach Abschluss des Projekts in der Schweiz und Marktreife ein exportfähiges Produkt zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie als Opfer, Interessierter oder Fachperson betroffen sind.

Gesucht sind insbesondere Macher und IT-Experten.