Kein Geld vom Bürger für Kinderschänder in der Staatsverwaltung!

Entscheid vom 10. Februar 2021 Ref. 2013-671/ hur

Beschwerde: Kein Geld vom Bürger für Kinderschänder in der Staatsverwaltung!

 

Sachlage:

 

Mein Sohn wird seit 2011 von Behördenangestellten missbraucht, entfremdet, geschändet, in seiner Gesundheit geschädigt, beleidigt, gefoltert und erniedrigt.

 

Man unterstellt mir, ich hätte strafbare Handlungen begangen, aber man reicht keine Strafanzeige ein. Die Behördenangestellten fälschen Urkunden und führen die Justiz in die Irre – beziehungsweise, die Obergerichte und das Bundesgericht sind Komplizen, bei den Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

 

Jeder Bürger weiss, dass er für die Verbrechen an Schutzbedürftigen, die von Behördenmitgliedern bis 1981 begangen wurden, bezahlen musste (AFZFG, AS2017753). Kein einziges Strafverfahren wurde bis anhin gegen Behördenmitglieder eröffnet, obschon es sich um Offizialdelikte handelt, die – nota bene – heute unverändert fortgeführt werden. Mein Sohn ist ganz bestimmt nicht das einzige Opfer, der Perversen und Kriminellen, die überkantonal organisiert sind und von Strafverfolgungsbehörden gedeckt werden.

 

Bei der Perversion der Behördenmitglieder geht es um ihre sexuelle Orientierung und Gelüste: sadistisches Verhalten und Machtausübung gegenüber den Opfern, die geschändet werden, damit sie sich der Gewalt fügen. Die Täter fühlen sich bestätigt, in ihrem Amt als Kinder- und Erwachsenenschutz-Fachleute. Dabei prägen und gefährden sie das Leben ihrer Opfer.

 

Sie sind paranoid, weil sie die Realität verkehrt darstellen. Sie sind manisch, weil sie Eltern und insbesondere Väter als gefährlich betrachten, die es zu bestrafen gelte. Und sie sind narzisstisch, weil sie in der Öffentlichkeit Kampagnen gegen Unschuldige, ihre Opfer, austragen, um die Stellung der Mitglieder der kriminellen Organisation zu erhöhen. Sie stellen sich gegen Aussen als perfekte Menschen hin.

Sie übermitteln - in ihrem Wahn - Aufträge an Private, um Besuchsbegleitungen gegen Entgelt durch zu führen, organisieren Fremdplatzierungen, Beistandschaften, Körperverletzungen durch zwangsmässige Einflössung von Betäubungsmitteln, Erniedrigungen und Folter durch Mediziner etc. etc.

 

Aus der Akte ist zu lesen, dass Charlotte Christener (KESB Bern) und Karl Blumer die Körperverletzung durch psychotrope Substanzen an meinem Sohn initiiert haben, um das alleinige Sorgerecht und die finanziellen Leistungen an die Kindsmutter zu sichern. Trotz meiner Gefährdungsmeldung an Verena Schwander und ihren Komplizen (KESB Emmental), wurde nichts gegen diesen Missbrauch unternommen.

 

Die geldgeilen Mediziner führten den Auftrag der Behördenmitglieder und Gerichte in Bern willig aus und begannen, meinen Sohn, gegen seinen Willen, mit Speed zu füttern, bevor er mit der ersten Klasse begonnen hatte. Im Alter von 6 Jahren und ohne Beobachtungszeit, wurde er drogenabhängig gemacht.

 

Als die psychotropen Substanzen ihre Wirkung voll entfaltet hatten, stellte man ein Untergewicht bei meinem Sohn fest. Er war abgemagert bis auf die Knochen, weil die eingeflössten Amphetamine den Appetit unterdrücken. Deshalb stopfte man meinem Sohn einen Schlauch durch die Nase, um ihm tagtäglich das Essen dadurch in den Magen zu pumpen. Mein Sohn musste öffentlich damit herumlaufen, in die Schule, auf den Spielplatz etc., wo er immer aufgefallen ist und nicht erklären konnte, dass nicht er krank ist, sondern die Behördenmitglieder und Mediziner, die ihn dazu zwingen.

 

Er schrie und weinte, als man im Inselspital den Schlauch wieder durch die Nase in seinen Magen stopfen wollte, nachdem er diesen herausgekotzt hatte. Deshalb liess man ausnahmsweise davon ab und versuchte ihn, zu überreden, mehr zu essen. Dass er seinen Vater (mich) nur alle 2 Wochen besuchen durfte, schädigte seine Loyalität und (psychische) Gesundheit schon immer.

 

Im 2017 verursachte Julia Niggli, dass ein Kontaktverbot durch die KESB Emmental erlassen wurde, um meinen Sohn weiter zu entfremden und mich zu verleumden. Die Vorwürfe gegen mich konnten nie bewiesen werden. Die KESB ergriff die Chance, um weitere öffentliche Gelder an Dritte zu verschleudern. Sie kauften sich die Dienstleistung der Kinderanwältin und meiner Anwältin, die anfangs schrieb, die Massnahmen giessen mehr Öl ins Feuer und dann doch das Mandat niederlegte, nach der Zahlung von rund CHF 11‘000 der Behörde an meine korrupte „Verteidigerin“.

 

Mit sich selbst zufrieden informieren die Täter, dass mein Sohn das Schuljahr wiederholen muss, von Psychiatern manipuliert werden musste und in seiner physischen und psychischen Gesundheit schwer geschädigt ist.

 

Am 03. September 2018 schrieb ich an die KESB Emmental: „Sie schulden mir bisher 25 Milliarden Schweizerfranken (das ist eine Rechnung). Für jeden weiteren Tag ohne Kontakt zu meinem Sohn, schulden Sie mir weitere 250 Milliarden Schweizerfranken (pro Tag, netto).“ Es geht klar hervor, dass ich meine „Wartezeit“ oder alternativ die Aufhebung des Umgangsverbots angeboten habe (Beilage 1) und beim Missbrauch meines Sohnes nicht kooperieren wollte.

 

Im besagten aktuellen Entscheid vom 10. Februar 2021 möchte man meinen Sohn weiter missbrauchen und den Informationsfluss an mich vermindern.

 

Die Wortwahl unter II. Erwägungen, 4. „Die Beiständin hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Ersatz der notwendigen Spesen“ ist äusserst ungeschickt, denn die Beiständin hat keinen Schaden erlitten, sondern mein Sohn und ich.

 

Die Behördenmitglieder sind nicht Opfer, sondern Täter und sie sollen für Ihre Taten bezahlen.

 

Im Namen Gottes des Allmächtigen (Präambel BV).

 

Rechtsanträge:

 

  1. Die Akten seien von Amtes wegen beizuziehen.

  2. Es sei fest zu halten, dass mir am Stichtag 03. März 2021 eine Entschädigung von CHF 2.28e+14 (228 Billiarden) zu meinen Gunsten zusteht, plus 1 x 25 Milliarden, plus 250 Milliarden pro weiteren Tag ohne Kontakt mit meinem Sohn.

  3. Es sei fest zu stellen, dass mir das rechtliche Gehör vor Erlass des Entscheids nicht gewährt wurde (der Entscheid ist nichtig).

  4. Die Verhandlung beim Obergericht sei mündlich zu führen und es seien die Staats- und Bundesanwaltschaft zur Teilnahme zu verpflichten. Die Öffentlichkeit ist zu informieren.

  5. Die Täter seien ihres Amtes zu entheben und es seien unabhängige Personen an ihrer Stelle ein zu setzen.

  6. Es sei URP und unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren.

  7. Unter Kostenfolge zu Lasten der Täter.

 

Begründung:

 

Die Staatsangestellten (Verantwortungsträger mit hohem Lohn) haben meinen Sohn entführt und gefoltert und mich ausgeraubt, genötigt und verleumdet.

 

Ich habe weder die nötige Kenntnis noch die Kraft, um gegen die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Schweiz vor zu gehen, wo Richter politisch vorgegebene (willkürliche und eigennützige) Entscheide treffen, weshalb ich einen unentgeltlichen Rechtsbeistand benötige, um einen langjährigen Prozess vor einem internationalen Gericht ab zu wenden.

 

Die finanziellen Verstrickungen in diesem und ähnlichen Fällen kann man nur mit der nötigen Kompetenz untersuchen. Das heisst, das Obergericht muss in Betracht ziehen, dass die letzten Berichte von Julia Niggli die Vernichtung eines Schutzbedürftigen widergeben und die KESB Emmental keine Schutzmassnahmen ergreift (Erwägungen, 2.). Stattdessen, wollen sie weniger Berichte erstellen (Entscheid, 4., C), um weitere öffentliche Gelder zu erschleichen.

 

Es muss sichergestellt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden meine Strafanzeige anhand nehmen, per Gesetz. Wenn nötig sind weitere unabhängige Fachleute hinzu zu ziehen. Daniel Gutschner, welcher das Gefälligkeitsgutachten für die Verantwortungsträger erstellt hatte, um mich zu beleidigen und den weiteren Missbrauch meines Sohnes zu ermöglichen, hat gemäss Medienberichten das Land verlassen müssen. Er hat jedoch nur Aufträge von schweizer Behördenmitgliedern ausgeführt. Die Täter sind in den Behörden weiter tätig.

 

Dieser unhaltbare Zustand der Gesetzeslosigkeit im Bereich der Vormundschaft (sogenannter Kindes- und Erwachsenenschutz) und fehlenden öffentlichen Kontrolle muss behoben werden.

Beilagen:

 

1       E-Mail vom 03. September 2018 (Rechnung und Vertrag)

2       Entscheid vom 10. Februar 2021

 

 

Zuchwil, 03. März 2021 

 

Gabriel Morales